Nachteilsausgleich bei besonderen Schwierigkeiten bei der Rechtschreibung

Verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs und Möglichkeiten der Differenzierung

Liebe Eltern,

ich möchte ich Sie auf diesem Weg über die wichtigsten Punkte zum Thema Nachteilsausgleich bei besonderen Schwierigkeiten bei der Rechtschreibung informieren. Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) 6. Teil: SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.

Um besondere Schwierigkeiten festzustellen, nutzen wir verschiedene Möglichkeiten:

  • Lernstandsermittlung und Beobachtung
  • standardisierter Test (Lernserver der Uni Münster)
  • Beratung durch Schulpsychologen, Beratungs- und Förderzentren
  • Einbeziehung vorliegender Fachgutachten

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Form des Nachteilsausgleichs und Fördermaßnahmen.

Stellen wir besondere Schwierigkeiten in der Rechtschreibung fest, haben wir die Möglichkeit, verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs und Möglichkeiten der Differenzierung zu gewähren:

Formen des Nachteilsausgleichs
„Differenzierung hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung oder der äußeren Bedingungen
entsprechend den Beeinträchtigungen oder
Schwierigkeiten“
„Differenzierung hinsichtlich der
Leistungsanforderungen bei gleich
bleibenden fachlichen Anforderungen“
„Differenzierung hinsichtlich der Leistungsanforderungen verbunden mit geringeren fachlichen Anforderungen“
Möglichkeiten der Differenzierung (Auszüge/Beispiele)
– verlängerte Bearbeitungszeit

– Zulassen spezieller technischer Hilfs- oder Arbeitsmittel

– Vorlesen der Aufgabe, sofern die Leseleistung nicht in die Leistungs-bewertung einfließt

– Nutzung von Anschauungsmaterial

– Reduktion der Aufgabenanzahl bei gleicher Wertigkeit

– mündliche statt schriftlicher Arbeit, wenn die Rechtschreib-leistung bei dieser Arbeit kein Leistungsgesichtspunkt ist

 

– Verwendung eines Wörterbuches (Synonyme, Rechtschreibung, Fremdwörter,)

– Differenzierte Aufgabenstellung, bei denen das Anforderungs-niveau dem individuellen Förderbereich angepasst ist (z.B. Lücken-, Schleich- oder Klappdiktate)

Ein zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Rechtschreibleistungen in allen betroffenen Fächern (z.B. auch Englisch- Vokabeltests) ist letztes Mittel des  Nachteilsausgleichs.

Unsere Ziele sind:

  • Stärken herausfinden, Erfolgserlebnisse vermitteln
  • Lernhemmungen abbauen, Lernstrategien vermitteln
  • Lernlücken schließen

Dazu gehören Maßnahmen wie

  • Unterricht in besonderen Lerngruppen
  • Binnendifferenzierung

Individuelle Förderpläne dokumentieren den Lernstand durch die Fachlehrkraft, benennt Stärken und Schwierigkeiten der SchülerInnen. Der Förderplan ist die Grundlage für die Planung und Durchführung individueller Fördermaßnahmen.

Ergänzt wird der Förderplan durch konkrete Aufgaben und Ziele für die SchülerInnen sowie den Eltern insbesondere durch Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung.

Der Besuch eines Förderkurses ist für SchülerInnen, die einen Nachteilsausgleich erhalten, verpflichtend. Der Förderunterricht findet in klassenübergreifenden Gruppen (Kinder aus verschiedenen Klassen gemeinsam in einem Förderkurs) statt.

Wir bitten Sie, …

  • das bestehende Problem zu akzeptieren.
  • Selbstvertrauen zu schaffen.
  • zu ermutigen.
  • gemeinsam zu lesen.
  • keinen Druck auszuüben.

Jedes Kind ist einzigartig und bedarf die für ihn geeignete Förderung. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den FachlehrerInnen und Ihnen, liebe Eltern, gelingt uns die Unterstützung und Förderung Ihrer Kinder. Ich stehe Ihnen gerne zur Klärung und Beantwortung noch offener Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Mit freundlichen Grüßen

Maraike Marschall

Rektorin

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